Praxiswissen
KI-Kompetenz und EU AI Act in der Ausbildung
Der Rechtsrahmen wirkt sperrig, die Konsequenzen für Ausbildung sind jedoch gut greifbar. Diese Seite ordnet ein, was gilt, was untersagt ist und wie ihr daraus betriebliche Leitplanken macht.
Stand: 11. August 2026
Aktueller Stand
KI-Kompetenz nach Artikel 4 gilt seit Februar 2025
Organisationen sollen Verstehen, kritisches Hinterfragen und verantwortungsvolle Nutzung fördern. Es gibt keine vorgeschriebene Standardmethode und keine allgemeine Zertifizierungspflicht. Maßnahmen sollten zu Rolle, System, Risiko und Vorwissen passen, regelmäßig aktualisiert und dokumentiert werden.
Quelle: Bundesnetzagentur: KI-KompetenzNeue Transparenzanforderungen seit dem 2. August 2026
Bei bestimmten KI-Interaktionen sowie künstlich erzeugten oder veränderten Inhalten müssen Nutzende verständlich informiert werden.
Quelle: EU-Kommission, August 2026Verbotene Praktiken gelten seit Februar 2025
Dazu gehört grundsätzlich auch Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, abgesehen von eng begrenzten medizinischen oder sicherheitsbezogenen Ausnahmen.
Quelle: Bundesnetzagentur: Verbotene KI-PraktikenBildungsanwendungen können hochriskant sein
Je nach Zweck können Systeme als Hochrisiko eingeordnet werden, etwa wenn sie Zugang, Bewertung, Einstufung oder bestimmte Überwachungsentscheidungen wesentlich beeinflussen. Viele Pflichten aus Anhang III wurden auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
Quelle: EU-Kommission: Rechtsrahmen für KIBundesnetzagentur als zentrale Stelle in Deutschland
Seit Ende Juli 2026 übernimmt die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle bei Umsetzung, Marktüberwachung und Kontaktstellenfunktion. Je nach Anwendungsfall kommen Datenschutz, Mitbestimmung, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse, BBiG und AEVO hinzu.
Quelle: Bundesnetzagentur, Juli 2026
Die Inhalte dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und technische Systeme werden regelmäßig aktualisiert.
Die ADM Risikoampel
Statt pauschaler Verbote ordnet ihr jeden Anwendungsfall in eine von vier Klassen ein. Das schafft eine gemeinsame Sprache mit IT, Datenschutz und Mitbestimmung.
sinnvoll und gut beherrschbar
Ideen, Lernfragen, Quiz, Rollenspiele, Checklisten und Erklärungen mit öffentlichen oder anonymisierten Daten in freigegebenen Systemen
fachlich prüfen, transparent einsetzen, Human in the loop
mit klaren Regeln und Prüfung
interne Inhalte in freigegebenen Unternehmenssystemen, Feedbackentwürfe aus anonymisierten Beobachtungen, Recherche mit Quellen
Datenfreigabe, Quellenprüfung, Kennzeichnung und Dokumentation klären, Human in the loop
erhöhte Sorgfalt, Freigabe und dokumentierter Human in the loop
KI beeinflusst Bewertung, Kompetenzfeststellung, Zugang, Platzierung, Leistungsüberwachung oder weitere folgenreiche Entscheidungen
Rechts-, Datenschutz- und Mitbestimmungsprüfung, Risikoklassifizierung, dokumentierter Human in the loop, Freigabe vor Einsatz
vermeiden oder untersagen
Emotionserkennung in Arbeit oder Bildung, manipulative Nutzung, Social Scoring, personenbezogene oder vertrauliche Daten in unfreigegebenen öffentlichen Systemen, autonome finale Bewertungs- oder Personalentscheidung
stoppen, sperren, fachlich und rechtlich prüfen
Human in the loop konkret
Ein Human in the loop ist mehr als ein formaler Klick. Die verantwortliche Person muss:
- die Aufgabe und den Kontext verstehen
- die Ausgabe fachlich prüfen können
- Fehler oder Verzerrungen erkennen und korrigieren
- eine eigene begründete Entscheidung treffen
- die Entscheidung bei Bedarf dokumentieren
- echte Befugnis haben, der KI-Ausgabe zu widersprechen
Braucht ihr betriebliche Leitplanken?
Im Orientierungsgespräch klären wir, welche Regeln, Freigaben und Prüfschritte zu euren Systemen und Rollen passen.
